Der Ablauf für einen Ausbildungsplatz

Die Voraussetzungen

Aufgenommen werden Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren mit einer Lernbeeinträchtigung und besonderem Förderungsbedarf, die

  • Anrecht auf IV-Leistungen haben;
  • die obligatorische Schulzeit abgeschlossen haben;
  • auf individuelle Lernhilfen und professionelle Förderung angewiesen sind;
  • für eine Ausbildung motiviert sind;
  • vornehmlich praktische Fähigkeiten haben;
  • über eine gewisse Selbständigkeit im persönlichen Bereich verfügen;

Wie weiter bei erfüllten Voraussetzungen? 

1. Kontaktaufnahme und Abklärung
Nehmen Sie mit uns unter Telefon 031 701 02 12 oder E-Mail info@friederika.ch Kontakt auf. Gerne geben wir Ihnen unverbindlich Auskunft. Sind die wichtigsten Voraussetzungen (z.B. IV-Berechtigung) geklärt, vereinbaren wir einen Vorstellungstermin.

2. Vorstellungsgespräch und Rundgang
Die/Der Jugendliche besucht die Friederika Stiftung in Begleitung der Eltern und evtl. der zuweisenden Stelle. Ein Rundgang durch die Berufsbereiche und die Wohngruppen gibt Einblick in die Friederika Stiftung. Bei gegenseitigem Interesse vereinbaren wir eine Schnupperzeit.

3. Schnupperzeit und Auswertungsgespräch
Die Schnupperzeit dauert ein bis zwei Wochen. Die/Der Jugendliche wohnt intern und lernt das gewünschte Berufsfeld kennen. Am Schluss der Schnupperzeit besprechen wir die Erfahrungen und Beobachtungen in einem gemeinsamen Auswertungsgespräch. Der Entscheid über die Aufnahme resp. Anmeldung zur Ausbildung kann an diesem Gespräch oder nach einer Bedenkzeit gefällt werden.

4. Aufnahme und Eintritt
Die/Der Jugendliche verfasst ein kurzes Motivations- und Anmeldungsschreiben. Wir senden einen schriftlichen Bericht über die Ergebnisse der Schnupperzeit an die zuständige IV-Stelle. Nach Erhalt des unterzeichneten Ausbildungsvertrages, stellt die IV die definitive Kostengutsprache aus.
Wir empfehlen den künftigen Lernenden, bis zum Ausbildungsbeginn - wenn möglich in einem ihnen bekannten Betrieb - weitere Erfahrungen im praktischen Arbeiten zu machen. Kurz vor Ausbildungsbeginn erhält die/der Jugendliche nähere Informationen.

Voraussetzung für einen besonderen Volksschulplatz in der Friederika Stiftung

Aufgenommen werden Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren.

  • die Erziehungsberatung ist involviert
  • bVSA-Status, für Angebot Zyklus 3 Plus
  • systemisches Abklärungsverfahren SAV liegt vor

Ablauf wie oben 1. bis 3.

  • Die Erziehungsberatung stellt den Antrag zur Verfügung.
  • Das Schulinspektorat verfügt die Massnahme.
  • Klärung der Finanzierung Wohnen